Verkauf des Einfamilienhauses steuerpflichtig?
Oftmals besteht die Notwendigkeit, sein selbstgenutztes Einfamilienhaus zu veräußern. Dies kann bspw. im Rahmen von Ehescheidungen, beruflich bedingten Umzügen, Liquiditätsengpässen oder sonstigen Lebensveränderungen der Fall sein. Oftmals steckt auch ein großer Teil der Lebenssparleistung im eigenen Heim. Bei kleineren Unternehmern bspw. Handwerkern fehlten oft die Mittel, um eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen. Hier kann es sinnvoll sein, das Eigenheim zu versilbern und in eine kleinere Eigentumswohnung zu investieren oder sogar künftig zur Miete zu wohnen. Oftmals resultiert dieser Wunsch auch daraus, dass das ehemalige Familienheim nicht mehr altersgerecht ist, bspw. weil es schon aufgrund einer ländlichen Lage mit langen Wegen für die Selbst- oder Fremdversorgung verbunden ist.
In dieser Situation fragen sich viele, ob eine evt. anfallender Veräußerungsgewinn (Differenz zwischen Verkaufspreis und damaligen Anschaffungskosten) einkommensteuerpflichtig ist.
Grundsätzlich gilt (Rechtsstand Februar 2008): wer vor Ablauf von 10 Jahren (Spekulationsfrist) nach Erwerb eine Immobilie veräußert, muß den Gewinn versteuern.
Dies gilt aber nach dem Gesetz nicht für den Fall, dass das Haus
- während der Besitzdauer ausschließlich, oder
- im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.
Im Normalfall unterliegt somit der Verkauf des Eigenheims nicht der Einkommensteuer!

