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Persönlicher Steuersatz – was ist das?

Posted on November 22, 2009

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Oftmals findet man bei Modellrechnungen, bspw. bei Finanzierungen oder Kapitalanlagen die Größe “persönlicher Steuersatz”. Insbesondere bei den Diskussionen zur neuen Abgeltungsteuer ab 2009 taucht dieser Begriff immer wieder auf. Wie ermittle ich aber meinen persönlichen Steuersatz? Ganz einfach: den letzten Einkommensteuerbescheid heraussuchen und dort nach der Größe “zu versteuerndes Einkommen” (zvE) suchen. Damit geht man dann auf die Seite www.abgabenrechner.de . Dort findet man ein Berechnungstool der Finanzverwaltung. Das zvE dort eingeben und schon spuckt das System die Steuerbelastung aus! Daneben erfolgt auch die Angabe des durchschnittlichen Steuersatzes sowie des Grenzsteuersatzes. Für die Beurteilung von Dispositionen dürfte letzterer der entscheidende Wert sein. So gibt bspw. ein Grenzsteuersatz von 42 % an, dass ein Mehr-zvE von € 100 zu einer zusätzlichen Steuer von € 42 führt. Ein Minder-zvE – bspw. infolge von zusätzlichen Werbungskosten oder Betriebsausgaben- führt dementsprechend zu einer um € 42 verminderten Steuer. So läßt sich überschlägig die steuerliche Auswirkung der Platzierung von steuermindernden Faktoren berechnen. Dieser Grenzsteuersatz läuft einem daher immer wieder unter dem Pseudonym “persönlicher Steuersatz” über den Weg. Doch Achtung: bei der Berechnung “nach unten”, also der gedanklichen Verminderung des zvE kommt es auch auf die absolute Höhe dieser Verminderung an. Aufgrund des progressiven Tarifes nimmt der Steursatz nach unten hin nämlich ab. Wenn man also einen hohen Verlust, eine Sonderabschreibung o.ä in eine im übrigen “stehende” Veranlagung einführt, darf man nicht duchweg mit dem Grenzsteuersatz rechnen. Hier muß auf jeden Fall, mit einem Berechnungsprogramm oder eben dem o.g. Abgabenrechner gearbeitet werden.

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