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Mit Dachfonds die Abgeltungsteuer umgehen?

Ja, das süße Gift der Steuerersparnis…

Kaum ist die neue Steuer auf Kapitalerträge eingeführt, da beginnt schon die Finanzbranche zu überlegen, wie Sie aus der neuen Rechtslage im Verkaufsgespräch Kapital schlagen kann! Klar, dass der Trieb zum Steuernsparen hier wieder prima ausgenutzt werden kann!

Vielfach wird hier “geraten” (manchmal muss man schon fast sagen “dazu gedrängt”) in sogenannte Dachfonds zu investieren. Warum? Wer bisher gerne in Fonds investiert hat und dabei öfter einmal einen Strategiewechsel vollzogen hat -bspw. durch einen Branchen- oder Länderwechsel- muß ab 2009 entsetzt feststellen, dass Ihm der Fiskus auf anfallende Kursgewinne hier 25 % Einkommensteuer einbehält. Bisher waren diese Gewinne aus Wertsteigerungen der Fonds steuerfrei. Dachfonds sind Fonds, die die eingezahlten Gelder ihrer Anleger wiederum in andere Fonds anlegen. Ihnen ist es gestattet, ihr Portfolio ständig umzuschichten, ohne evt. Kursgewinne versteuern zu müssen. Gewinne bleiben somit ungeschmälert im Fondsvermögen und stehen für Reinvestitionen zur Verfügung. Grundsätzlich also eine sinnvolle Sache!

Was aber, wenn der Anleger seine Dachfonds-Anteile mit Gewinn verkauft? Selbstverständlich fällt dann die Abgeltungsteuer an, vorausgesetzt die Anteile stammen aus Käufen ab dem Jahre 2009. Entgehen kann man der Steuer somit hierdurch nicht.

Ob ein Renditevorteil gegenüber der Anlage in Einzelfonds aber mit Dachfonds wirklich erzielt werden kann, hängt nicht von der steuerlichen Behandlung ab, sondern schlicht und einfach von der Qualität der Fonds! Trotz des Steuernachteils ist es nämlich möglich, mit der direkten Anlage in einzelne Fonds, die man selber auwählt, eine bessere Nachsteuerrendite zu erzielen als mit einem Dachfonds.

Hier haben wir wieder so einen typischen Fall, wie sich ganz leicht falsche Aussagen in die Köpfe der Anleger einpflanzen lassen. Die Ansage “kaufe meinen Dachfonds denn das ist für Dich gut, weil es steuerlich günstig ist” IST EINFACH SO NICHT RICHTIG! Die sorgfältige Analyse der angebotenen Fonds sowie die Risikostreuung im Wertpapierdepot darf in keinem Fall vernachlässigt werden, erst recht nicht, wenn wegen vermeintlicher Steuervorteile die Sinnesvernebelung droht!


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