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Gesundheitsreform belastet freiwillig

Gesundheitsreform belastet freiwillig
Genaue Beitragslast im Jahr 2009 nicht absehbar

Der Blick auf den Beitragsbescheid der gesetzlichen Krankenkasse wird freiwillig Versicherten im kommenden Jahr wie ein Griff in die Geldbörse vorkommen: Denn durch die Gesundheitsreform werden sie überproportional belastet und müssen mit Mehrbeiträgen von bis zu 25 Prozent rechnen.

Das optimale Zweitkonto für jeden Anlass
Die Zahl an Girokonten in Deutschland steigt. Mittlerweile besitzen laut Studie vier von zehn Deutschen mehr als eine Bankverbindung. Viele Bankkunden nutzen zum Sparen, als Haushaltskonto oder für die Urlaubskasse ein zweites Girokonto.

Gmünder ErsatzKasse GEK / Debeka Krankenversicherungsverein a. G.

Das Beste aus zwei Welten GEK und Debeka kooperieren

Koblenz (GEK). Die Gmünder ErsatzKasse GEK wird mit dem Marktführer in der privaten Krankenversicherung, der Debeka, zusammenarbeiten. Heute
unterzeichneten die Vorstandsvorsitzenden Uwe Laue (Debeka) und Dr. Rolf-Ulrich Schlenker (GEK) in Koblenz einen entsprechenden
Kooperationsvertrag. Die Zusammenarbeit betrifft vor allem das Gebiet der privaten Zusatzversicherungen. Laue erklärte: “Gemeinsam stehen wir für die Leistungsfähigkeit des dualen Systems aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung.” GEK-Chef Dr. Schlenker ergänzte: “Die Interessenlage passt und die Chemie stimmt!”

Höchste Auszeichnung für Berufsunfähigkeitsversicherung der Versicherungskammer Bayern
Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung optimal und die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung optimal der Versicherungskammer Bayern sind bereits zum zweiten Mal von der Ratingagentur Franke & Bornberg mit dem höchst möglichen Rating, einem FFF (hervorragend), ausgezeichnet worden. „Die Auszeichnung bestätigt, dass unsere Produkte äußerst konkurrenzfähig am Markt sind und dass wir unserem Anspruch maximaler Kundenzufriedenheit bestmöglich gerecht werden“, so Frank A. Werner, Produktverantwortlicher Leben bei der Versicherungskammer Bayern.

Reform der Unfallversicherung bringt keine Pflicht zur Einführung von Zeiterfassungssystemen
Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden bleibt einfach

Im Zusammenhang mit der Reform der gesetzlichen Unfallversicherung ist zuletzt Unsicherheit aufgetreten, wie Arbeitgeber zukünftig die von ihren Mitarbeitern geleisteten Arbeitsstunden erfassen müssen. Das Bundesarbeitsministerium und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung –  Berufsgenossenschaften und Unfallkassen – haben sich daher darauf verständigt, dass die Arbeitgeber bei der Ermittlung der Arbeitsstunden verfahren können wie bisher. Eine Pflicht, die Arbeitszeit der Mitarbeiter mit technischen Systemen oder Stechuhr zu erfassen, wird es auch zukünftig nicht geben.

Was heißt „inverse Zinsstruktur“ – und was hat ein Häuslebauer davon?
Inverse Zinsstruktur – dieses Fachchinesisch wird allen Deutschen, die sich mit dem Thema Baufinanzierung beschäftigen, gerade von Finanzberatern um die Ohren gehauen. In Kürze ausgedrückt, bedeutet es, dass man bei Aufnahme eines Kredits mit langer Zinsbindung günstigere Zinsen erhält als bei Aufnahme eines Kredits mit kurzer Zinsbindung. Daher lohnt es sich für Häuslebauer jetzt, sich die Zinsen für 30 Jahre oder länger zu sichern. Dabei muss man auch keine Angst davor haben, leichtfertig die Chance auf noch günstigere Konditionen zu verspielen. Denn aufgrund des gesetzlichen Sonderkündigungsrechts kann man nach zehn Jahren den alten Vertrag kündigen und einen neuen zu besseren Bedingungen vereinbaren. Doch auch Kunden, die bereits eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben, profitieren derzeit von der inversen Zinsstruktur. Denn beim Forward-Darlehen, bei dem eine Finanzierung zu fest vereinbarten Konditionen heute geschlossen wird, aber erst in der Zukunft beginnt, können…


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