Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ab 2009
Bekanntlich ändert sich ab 2009 die Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland radikal. Schon immer war die Besteuerung von Zinsen und Dividenden ein heißes Eisen im deutschen Steuerrecht. Der Sparer fragt sich, warum er
- die Erträge aus Anlagen, die er aus bereits versteuertem Einkommen gebildet hat, nochmals versteuern muß,
- warum die Geldentwertung seiner Kapitalforderungen hierbei nicht berücksichtigt wird, und schließlich
- ob er sein Geld nicht irgendwo steuergünstiger anlegen kann.
Der Gesetzgeber eiert seit Jahren herum. Einerseits ist der Staat natürlich scharf auf einen Anteil an den Kapitalerträgen der Sparer, andererseits will man natürlich eine “Kapitalflucht” vermeiden und möchte in Deutschland die Aktien- und Anlagekultur -insbesondere mit Blick auf die Altersvorsorge der Bürger- nicht beschädigen. Das Ergebnis sind völlig unlogische Gesetze, deren Sinn kein Mensch mehr nachvollziehen kann! Wers nicht glaubt: man lese einmal § 20 des Einkommensteuergesetzes! Ein Spekulant streicht steuerfrei fette Gewinne ein, die Rentnerin soll auf mickrige Sparzinsen aber brav Ihre Einkommensteuer entrichten! Ach, es macht keinen Sinn, sich hierüber aufzuregen! Wer nach Gerechtigkeit, Systematik und Transparenz der Steuergesetze fragt, den verweise ich auf Artikel 1 des Fiskalgesetzbuches:
DER STAAT BRAUCHT GELD!
Wer glaubt, Steuergesetze folgten noch einer anderen Logik oder einer höheren Gerchtigkeitsprämisse, den muß ich leider enttäuschen!
Lassen wir das. Was hat es nun mit der neuen Abgeltungsteuer auf sich? Es ist unmöglich, alle Facetten dieser gesetzlichen Neuregelung hier zu beleuchten. Unser Gesetzgeber hat hier mal wieder ganze Arbeit geleistet…
Hier die Grundstruktur der Neuregelung:
- Ab 2009 werden Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, Gewinnausschüttungen) mit einem besonderen Einkommensteuersatz von 25 % zzgl. Soli-Zuschlag und Kirchensteuer besteuert.
- Diese Einkünfte haben somit keinen Einfluss mehr auf den persönlichen Steuersatz, der sich bekanntlich bisher aus der progressiv gestalteten Steuertabelle ergab, wobei sämtliche Einkünfte zu berücksichtigen waren.
- In die Kapitaleinkünfte werden nun auch die sog. Spekulationsgewinne einbezogen, wobei diese, die bisher nur im Rahmen der einjährigen Spekulationsfrist steuerpflichtig waren, nun grundsätzlich, also unabhängig von der Haltedauer der betreffenden Wertpapiere, steuerpflichtig sind.
- Für Wertpapiere, die bis zum 31.12.2008 erworben wurden, gilt noch die alte Regelung, hält man diese somit länger als ein Jahr, ist ein evt. Veräußerungsgewinn steuerfrei!
- Spekulationsverluste sind künftig nicht nur mit Spekulationsgewinnen verrechenbar, sondern auch mit laufenden Kapitalerträgen. Ausnahme: Spekulationsverluste mit Aktien, diese sind nur mit Spekulationsgewinnen verrechenbar.
Ich werde versuchen, die Auswirkungen der neuen Abgeltungsteuer nach und nach in verdaulicher Form darzustellen. Für heute soll das erst einmal genug sein.