Abgeltungsteuer 2009 – Gewinner und Verlierer
Wer also sind die Gewinner, wer die Verlierer der reformierten Besteuerung von Kapitalerträgen?
Für eine erste Orientierung lässt sich diese Frage wie folgt beantworten:
- Gewinner (Konservative) Anleger mit hohem persönlichem Steuersatz (Gutverdiener), die hauptsächlich in risikoarme Anlagen wie festverzinsliche Titel und Festgeld investieren. Diese freuen sich ab 2009 darüber, dass ihre Zinserträge nicht mehr mit 45 % (Spitzensteuersatz) sondern nur noch mit 25 % Einkommensteuer belegt sind!
- Verlierer Aktien- und Fondsanleger, die Ihre Erträge bisher hauptsächlich aus der Realisierung von Kurssteigerungen generiert haben. Kursgewinne waren bisher bei Beachtung der Spekulationsfrist steuerfrei, nunmehr werden 25 % Einkommensteuer zzgl. Soli-Zuschlag und ggf. Kirchensteuer fällig!
Ebenso können sich Steuernachteile für diejenigen Anleger ergeben, die in Ihren Depots hauptsächlich auf dividendenstarke Titel gesetzt haben. Waren Gewinnausschüttungen bisher nur zur Hälfte steuerpflichtig (sog. Halbeinkünfteverfahren), müssen Sie nun in voller Höhe versteuert werden. Wie hoch dieser Nachteil ist, hängt wiederum vom persönlichen Steuersatz ab. Eine hälftige Versteuerung mit einem persönlichen Steuersatz von bspw. 30 % ergab bisher eine Steuer von lediglich 15%. Gegenüber der 25%igen Abgeltungsteuer ein satter Nachteil von 10 Prozentpunkten! Je höher der persönliche Steuersatz, desto geringer logischerweise der Nachteil.
- Keine Veränderung Nicht betroffen von der Änderung sind Kleinsparer (Zinsanleger) mit einem persönliche Steuersatz von unter 25 %. Dieser Personenkreis kann nämlich für seine Kapitalerträge zur normalen Besteuerung optieren und läßt sich somit ggf. im Veranlagungsverfahren die von den Banken überhöht abgeführte Steuern wieder erstatten. Im Ergebnis sind dann die Kapitalerträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu besteuern, so dass die neue Abgeltungssteuer zu keiner Veränderung führt!